Mit Eifer und Kompetenz
Als „Panzertruppe der Rechtspflege“ hat Freisler die Sondergerichte selbst bezeichnet. Mit einer Flut von Gesetzen und Verordnungen gelingt es dem NS-Staat, sich innerhalb von wenigen Monaten ein reibungslos funktionierendes Justizsystem zu schaffen. Auch rückwirkende Anwendung von Gesetzen wird üblich, sowie Bestrafung ohne Gesetz nach „gesundem Volksempfinden“. Die Angeklagten haben kaum eine Chance zur Verteidigung, das Urteil des Sondergerichts ist sofort rechtskräftig, für den Angeklagten besteht keine Revisionsmöglichkeit.
Die Akten offenbaren Gründlichkeit und Vernichtungswillen: gehässige Schmier-Zettel der Denunzianten, menschenverachtende Diktion der Anklageschriften, vernichtende medizinische Gutachten und Urteile, sowie akribisch verfasste Hinrichtungsprotokolle. Sogar die Fahrtkostenabrechnung des Scharfrichters und die Rechnung der Mannheimer Stadtreklame für das Aufhängen der roten Hinrichtungs-Plakate werden in den Akten abgelegt.
Richter und Staatsanwälte dienen dem System mit Eifer, persönlichem Engagement und juristischer Kompetenz. Selbst unter Kriegsbedingungen - das Gericht in Mannheim war ausgebombt - gibt es keine Nachlässigkeit, seitenlange Berichte und Abschriften belegen das.
Nach 1945 Fortsetzen der Karriere
Keiner der beteiligten Juristen ist nach 1945 je strafrechtlich belangt worden. Nur vor den Spruchkammern müssen sie sich rechtfertigen. Diese Entnazifizierungsakten sind inzwischen zugänglich. Es ist unglaublich, mit welchen juristischen Winkelzügen sich die Juristen gegenseitig rein waschen, sich zu „Mitläufern“ erklären. In notdürftig umformulierter NS-Diktion bekräftigen sie ihre Terrorurteile. Oder sie verschweigen schlichtweg ihre Mitarbeit am Sondergericht.
45 Richter und 28 Staatsanwälte waren am Sondergericht Mannheim tätig gewesen. Von 38 Juristen wissen wir um ihre Beteiligung an Todesurteilen. Nach 1945 haben die meisten ihre Karriere fortgesetzt (9 waren zu alt, 21 blieben im Amt, von 8 ehemaligen Richtern konnten wir keine Spuren mehr finden). Die meisten Mannheimer NS-Juristen setzen ihre Karriere nach 1945 fort oder beziehen ihre Pension. Viele haben bis weit in die 70er Jahre hinein maßgeblichen Einfluss auf die Justiz und Verwaltung z.B. als Generalstaatsanwalt, als Richter am Bundesgerichtshof, am Bundesarbeitsgericht oder als Regierungspräsident. Keiner der Mannheimer Richter und Staatsanwälte ist wegen seiner Terror-Urteile je gerügt oder bestraft worden.
Verweigerte Aufhebung der Urteile nach 1945
Die Schutzbehauptung, es habe sich bei den Sondergerichtsfällen vor allem um Schwerkriminalität gehandelt, können die damals beteiligten Juristen 50 Jahre lang aufrechterhalten. Noch 1993 lehnte es ein Oberlandesgericht ab, das Plünderungsurteil eines Sondergerichts aufzuheben, weil die Tat nicht allein nach nationalsozialistischer Auffassung strafbar gewesen sei, sondern auch nach heutigem Recht als Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei zu verurteilen wäre. Die Bestrafung im Krieg sei "hart aber gerecht" gewesen. Die Betroffenen und deren Angehörigen lebten noch Jahrzehnte lang in Scham und Demütigung. Viele mussten ihre Strafen auch nach dem Krieg noch absitzen oder bis in die 60er Jahre hinein abbezahlen.
Aufhebung der NS-Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege
Im Mai 1998 hat sich der Deutsche Bundestag endlich dazu durchgerungen, diese strafrechtlichen Entscheidungen als politische Urteile anzuerkennen, die der Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des Nationalsozialistischen Unrechtsregimes dienten und die gegen die elementaren Gedanken der Gerechtigkeit verstießen. Mit dem „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ wurden die meisten Urteile pauschal aufgehoben und Verfahren eingestellt. Es ist ein technokratisches Gesetz, das einen Schlussstrich ziehen soll, ohne dass die NS-Juristen als Täter benannt werden und das die Erinnerung an die Opfer der NS-Justiz gar nicht erst aufkommen lässt. Von Wiedergutmachung ganz zu schweigen.