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Die Todesurteile des Mannheimer NS-Sondergerichts

NS-Sondergericht – „Panzertruppe der Rechtspflege“

Das Sondergericht wird bereits am 27. 3. 1933 als Spezialkammer am Landgericht Mannheim eingerichtet. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft sind damals im Westflügel des Schlosses untergebracht. Das Sondergericht hält seine Sitzungen meist im jetzigen Amtsgericht ab, im Saal 2.

Zuständig ist das Sondergericht zunächst für politische "Delikte": es geht um das Ausschalten von Sozialdemokraten und Kommunisten; es richtet sich aber auch gegen "ernste Bibelforscher" und Katholiken und Leute, die politische Witze erzählen oder sonst irgendwie über Nazigrößen lästern. In der Zeit von 1933 bis 1938 werden vom Sondergericht Mannheim keine Todesurteile verhängt. Vermutlich haben aber lange Haftstrafen in KZs oder die Einweisung in Heil- und Pflegeanstalten letztlich auch den Tod bedeutet.

Erweiterte Zuständigkeit

"Volksschädlingsverodnung" wird bekannt gegeben

Ab 1938 und besonders unmittelbar bei Kriegsbeginn 1939 wird die Zuständigkeit der Sondergerichte durch mehrere Gesetze und Verordnungen drastisch ausgeweitet, z.B. die Kriegswirtschaftsverordnung (darunter fielen Schwarzschlachten und Handel mit Lebensmittelmarken), die "Volksschädlingsverordnung" (Straftaten während der Verdunklung, Diebstahl bei Luftangriffen, „Plündern”, Feldpostunterschlagung). Praktisch alles, was - wie es hieß: „in der Öffentlichkeit Erregung hervorruft“, kann vor dem Sondergericht angeklagt werden. Gleichzeitig wird für viele „Delikte“ die Todesstrafe eingeführt.

Zum Tod verurteilt: die Opfer

Vor dem Mannheimer Sondergericht sind insgesamt ca. 3.000 Menschen angeklagt worden. In der Zeit zwischen 1938 und März 1945 wurden 84 Menschen zum Tode verurteilt. Fünf wurden begnadigt, zwei starben kurz vor ihrer Hinrichtung, für vier Verurteilte verhinderte das Kriegende die Vollstreckung des Todesurteils. 73 Menschen wurden aufgrund eines Urteils des Sondergerichts Mannheim hingerichtet.

Auftrag an den Scharfrichter durch den Staatsanwalt

Die meisten der zum Tode Verurteilten sind Leute aus einfachen Verhältnissen. Junge Männer, Mütter kleiner Kinder, ein älteres Ehepaar, Familienväter. Viele sind selbst ausgebombt, obdachlos, Gelegenheitsarbeiter. Auch Ausländer sog. „Fremdarbeiter“ sind unter ihnen. Manche sind bereits als „schwachsinnig“ oder als „Zigeuner“ abgestempelt und erfasst. Einige auch schon zwangssterilisiert.

Und ihre Taten?

Aktendeckel mit dem Zeichen für Todeurteil

Der eine nimmt ein paar Wurstdosen oder Kleidung aus einem zerstörten Keller mit, die andere ein Radio aus Ruinen, ein vermeintlich herrenloses Möbelstück im Hof. Oder sie kauft mit gefälschten Brotmarken ein. Über die Hälfte der Betroffenen haben solche - heute würde man sagen „Bagatelldelikte“ - begangen, zum eigenen unmittelbaren Verbrauch. Das hat damals ihre Aburteilung und Hinrichtung zur Folge: als „Volksschädling“ und „Plünderer“ oder - wenn schon vorbestraft - als „Gewohnheitsverbrecher“.

Die anderen Verurteilten haben größeren Betrug, Unterschlagung oder Gewalttaten begangen, die auch heute noch bestraft würden. Doch auch sie sind Opfer der NS-Justiz. Auch sie waren dem politischen Ziel der Nazis unterworfen, die "Volksgemeinschaft zu reinigen" und während des Krieges die Herrschaft an der „inneren Front“ aufrecht zu erhalten.

Richter und Staatsanwälte

Mit Eifer und Kompetenz

Als „Panzertruppe der Rechtspflege“ hat Freisler die Sondergerichte selbst bezeichnet. Mit einer Flut von Gesetzen und Verordnungen gelingt es dem NS-Staat, sich innerhalb von wenigen Monaten ein reibungslos funktionierendes Justizsystem zu schaffen. Auch rückwirkende Anwendung von Gesetzen wird üblich, sowie Bestrafung ohne Gesetz nach „gesundem Volksempfinden“. Die Angeklagten haben kaum eine Chance zur Verteidigung, das Urteil des Sondergerichts ist sofort rechtskräftig, für den Angeklagten besteht keine Revisionsmöglichkeit.

„Im Namen des Deutschen Volkes“

Die Akten offenbaren Gründlichkeit und Vernichtungswillen: gehässige Schmier-Zettel der Denunzianten, menschenverachtende Diktion der Anklageschriften, vernichtende medizinische Gutachten und Urteile, sowie akribisch verfasste Hinrichtungsprotokolle. Sogar die Fahrtkostenabrechnung des Scharfrichters und die Rechnung der Mannheimer Stadtreklame für das Aufhängen der roten Hinrichtungs-Plakate werden in den Akten abgelegt.

Richter und Staatsanwälte dienen dem System mit Eifer, persönlichem Engagement und juristischer Kompetenz. Selbst unter Kriegsbedingungen - das Gericht in Mannheim war ausgebombt - gibt es keine Nachlässigkeit, seitenlange Berichte und Abschriften belegen das.

Nach 1945 Fortsetzen der Karriere

Keiner der beteiligten Juristen ist nach 1945 je strafrechtlich belangt worden. Nur vor den Spruchkammern müssen sie sich rechtfertigen. Diese Entnazifizierungsakten sind inzwischen zugänglich. Es ist unglaublich, mit welchen juristischen Winkelzügen sich die Juristen gegenseitig rein waschen, sich zu „Mitläufern“ erklären. In notdürftig umformulierter NS-Diktion bekräftigen sie ihre Terrorurteile. Oder sie verschweigen schlichtweg ihre Mitarbeit am Sondergericht.

45 Richter und 28 Staatsanwälte waren am Sondergericht Mannheim tätig gewesen. Von 38 Juristen wissen wir um ihre Beteiligung an Todesurteilen. Nach 1945 haben die meisten ihre Karriere fortgesetzt (9 waren zu alt, 21 blieben im Amt, von 8 ehemaligen Richtern konnten wir keine Spuren mehr finden). Die meisten Mannheimer NS-Juristen setzen ihre Karriere nach 1945 fort oder beziehen ihre Pension. Viele haben bis weit in die 70er Jahre hinein maßgeblichen Einfluss auf die Justiz und Verwaltung z.B. als Generalstaatsanwalt, als Richter am Bundesgerichtshof, am Bundesarbeitsgericht oder als Regierungspräsident. Keiner der Mannheimer Richter und Staatsanwälte ist wegen seiner Terror-Urteile je gerügt oder bestraft worden.

Verweigerte Aufhebung der Urteile nach 1945

Die Schutzbehauptung, es habe sich bei den Sondergerichtsfällen vor allem um Schwerkriminalität gehandelt, können die damals beteiligten Juristen 50 Jahre lang aufrechterhalten. Noch 1993 lehnte es ein Oberlandesgericht ab, das Plünderungsurteil eines Sondergerichts aufzuheben, weil die Tat nicht allein nach nationalsozialistischer Auffassung strafbar gewesen sei, sondern auch nach heutigem Recht als Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei zu verurteilen wäre. Die Bestrafung im Krieg sei "hart aber gerecht" gewesen. Die Betroffenen und deren Angehörigen lebten noch Jahrzehnte lang in Scham und Demütigung. Viele mussten ihre Strafen auch nach dem Krieg noch absitzen oder bis in die 60er Jahre hinein abbezahlen.

„Die dunkle Vergangenheit...“ Artikel in der Stuttgarter Zeitung mit einem Foto des Mannheimer AmtsgerichtAufhebung der NS-Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege

Im Mai 1998 hat sich der Deutsche Bundestag endlich dazu durchgerungen, diese strafrechtlichen Entscheidungen als politische Urteile anzuerkennen, die der Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des Nationalsozialistischen Unrechtsregimes dienten und die gegen die elementaren Gedanken der Gerechtigkeit verstießen. Mit dem „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ wurden die meisten Urteile pauschal aufgehoben und Verfahren eingestellt. Es ist ein technokratisches Gesetz, das einen Schlussstrich ziehen soll, ohne dass die NS-Juristen als Täter benannt werden und das die Erinnerung an die Opfer der NS-Justiz gar nicht erst aufkommen lässt. Von Wiedergutmachung ganz zu schweigen.

Das letzte vollstreckte Todesurteil des Sondergerichts Mannheim

Wilhelm Fuchs, geboren am 27.6.12 in Titisee, lernt Karosserieblechner in Freiburg, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Frau ist infolge einer Polio-Erkrankung gelähmt.

Im Februar 1940 – mit 27 Jahren - wird der zum Infanterieregiment 335 eingezogen, wird zunächst im Westen eingesetzt, und dann an der Front im Osten. Im April 1942 desertiert er.

Er kehrt nach Freiburg zurück und lebt ein ¾ Jahr bei seiner Familie im Versteck. Im Januar 1943 wird er von der GESTPO in Freiburg festgenommen und vor das Kriegsgericht in Straßburg gebracht. Als Deserteur wird er im März 1943 zum Tode verurteilt. Da er glaubhaft machen kann, dass er aus Gefangenschaft geflohen sei, wird das Urteil in eine 15jährige Zuchthausstrafe umgewandelt.

Die Zuchthausstrafe sollte er in ein einem der Emslandlager im Moor verbüßen. Bei der Überführung in das Gefängnis Zwischenahn gelingt Wilhelm die Flucht.

Fast zwei Jahre hält er sich nun im Rheingebiet zwischen Freiburg und Mannheim auf. Seine Versuche, ins Ausland zu gelangen, scheitern. Er schlägt sich hauptsächlich mit Diebstählen durch, wobei er vor allem in offensichtlich reichen Häusern im Keller nach verstecktem Geld, Schmuck und Kleidung sucht. Einmal findet er dabei ein Versteck mit ca.100 000 RM. Er nimmt mehrere Bündel davon und verteilt die Scheine auch an Arme, indem er Geldscheine im Vorbeigehen fallen lässt. Manche stecken das Geld ein, andere tragen es ihm hinterher. Denen gibt er großzügigen „Finderlohn“.

Aus Notizblättern, die Wilhelm bei sich hat, geht seine antifaschistische Haltung hervor, und wie sehr er dieses diebische Leben auf der Flucht selbst verachtet. „So wurde mir im Hass gegen das Nazitum der Entschluss in der bitteren Not zum Muss, mein Leben mit dem zu fristen, was mir in meinem tiefsten Inneren zu wieder war, was mich anekelte, nämlich in meiner Not stehlen zu müssen. Ich tat es mit voller Wut, da wo ich Nazivillen vermutete, denn im Grunde genommen hat das Nazitum mich zur dem gebracht in meinem Unglück. Ich tat es mit Vernunft:  armen Leuten habe ich nur ungewollt, weniges entwendet.“

20 Monate lang hat Wilhelm Fuchs unwahrscheinliches Glück und wird nicht entdeckt. Doch im November 1944 wird er in Rastatt gefasst, es gelingt ihm abermals die Flucht aus dem Untersuchungsgefängnis. Drei Monate später, am 8. Februar 1945, schnappt man ihn in Heidelberg. Das Kriegsende ist Mitte Februar bereits abzusehen.

Bei ihm gefunden wird ein relativ hoher Bargeldbetrag und Schmuck aus einem Koffer in einem Luftschutzkeller. Damals gilt das nicht nur als schwerer Diebstahl, sondern als ein Vergehen gegen die sogenannte „Volksschädlingsverordnung“. Und damit ist es ein Fall für das Sondergericht Mannheim. Dieses berüchtigte Gericht ist für seine schnelle Aburteilung bekannt. Seine Urteile sind sofort rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter am Sondergericht, der 70jährige Edmund Mickel, kümmerte sich eigens darum, dass die Hauptverhandlung möglichst schnell stattfindet. Das Mannheimer Gerichtsgebäude ist aber bereits zerstört, und ebenso die Hinrichtungsstätte in Stuttgart. Die Verhandlung soll deshalb in Bruchsal stattfinden. Der ermittelnde Staatsanwalt Schmitz ordnet ausdrücklich schwerste Fesselung bei der Überführung ins Bruchsaler Gefängnis an. Aber auch Bruchsal ist inzwischen durch einen schweren Bombenangriff weitgehend zerstört. Die Alliierten stehen 20 km entfernt auf der anderen Rheinseite.

In dieser Situation findet die Hauptverhandlung am 19.3.45 statt. Einen Schriftführer kann das Gericht nicht mehr nach Bruchsal beordern, so dass die Herren Richter selbst das spärliche Protokoll führen. Der als Verteidiger bestimmte Referendar Helmut Benz erreicht Bruchsal von Heidelberg aus mit dem Fahrrad, denn Züge können auch nicht mehr fahren. Vor einer inhaltlichen Vorbereitung kann keine Rede sein.

Die Verhandlung ist kurz. Das Urteil: Todesstrafe als "Gewohnheitsverbrecher und Volksschädling" wegen sog. Plünderung. Es wird am nächsten Tag, am 20 März 1945 um 18 Uhr durch Erschießen im Bruchsaler Steinbruch gnadenlos vollstreckt. Es ist die letzte Hinrichtung in Bruchsal gewesen.In Heidelberg werden am 30. März die weißen Fahnen gehisst.

Nach dem Ende der NS-Zeit

Der Arbeitskreis Justiz und Geschichte des Nationalsozialismus in Mannheim hat ab 1995 die Todesurteile des NS-Sondergerichts gesichtet. Sie galten zu diesem Zeitpunkt – also 50 Jahre nach der NS-Zeit alle noch als rechtskräftig.

In den Akten von Wilhelm Fuchs findet sich sein Abschiedsbrief an seine Frau und seine zwei Kinder. Im Original. Er wurde nicht an sie weitergeleitet.

Offensichtlich ist die Witwe auch nicht vom Tod ihres Mannes benachrichtigt worden. Noch 1948 forscht sie über einen Rheinauer Pfarrer über die Todesumstände nach. Sie will Hinterbliebenenrente beantragen. Die Witwe bemüht bis 1971 offenbar erfolglos bis vor dem Landessozialgericht in Bayern um Rente. 1993 versucht sie noch einmal unter Hinweis auf die neue Rechtsprechung, Hinterbliebenenrente zu bekommen. Dann verliert sich ihre Spur.

Aus den Akten geht auch hervor, wie drei Geschädigte sich um Geld streiten, das bei Wilhelm gefunden wurde. Lauter reiche Heidelberger, die über zwei Jahre lang in akribischer Manier ihr Geld wieder eintreiben – mit Erfolg.

Nicht aus diesen Akten geht hervor, was die beteiligten Juristen nach 1945 gemacht haben. Soweit es aus anderen Quellen verfolgbar ist, setzten die Richter und Staatsanwälte nach 1945 ihre Karriere unbehelligt fort oder genossen ihre Pension. Die Urteile des NS-Sondergerichts wurden erst 1998 pauschal als NS-Unrecht aufgehoben. Zu einem Zeitpunkt, an dem kein ehemaliger Sonderrichter mehr in Amt und Würden sein konnte.

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