Der Arbeitskreis Justiz hat sich 1994 in der Auseinandersetzung um ein skandalöses Urteil des Mannheimer Landgerichts gebildet. In einer Urteilsbegründung billigte die Kammer die „hohe Moral” des Auschwitzleugners und damaligen NPD-Vorsitzenden und forderte, es müsse doch „nach 50 Jahren endlich Schluss sein mit der Aufarbeitung der Vergangenheit“. Tatsache war jedoch, dass im Bereich der Justiz in Mannheim mit der Aufarbeitung der NS-Zeit noch nicht einmal angefangen worden war.
In Mannheim war bis zu diesem Zeitpunkt – Mitte der 1990er Jahre - die Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus gut dokumentiert, die Geschichte der NS-Täter, war jedoch noch ein „blinder Fleck“, insbesondere die Rolle von Schreibtischtätern in der Justiz in der NS-Zeit und danach.
Ihren Einfluss beim Leugnen und Verdrängen der NS-Vergangenheit brachten wir in die Diskussion.
In mehreren Veranstaltungen stellten wir die Ergebnisse unserer Recherchen vor. Mit einer szenischen Lesung verstärkten wir unsere Forderung nach einem Mahnmal in Mannheim und nach der Aufhebung aller Urteile der NS-Justiz.
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