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Rede des Arbeitskreises Justiz beim Verlegen der Stolpersteine für zwei Opfer der NS-Justiz
Willi und Wilhelmine Hartnagel -
Opfer der Justiz im Nationalsozialismus
In der Mannheimer Innenstadt in F 4,6 wurden am 7. Mai 2007 sogenannte Stolpersteine verlegt.
Diese erinnern an das Ehepaar Willi und Wilhelmine Hartnagel,
die gleich mehrfach das Opfer von NS-Juristen wurden.
Sie gingen beide einem Beruf nach, Willi als Lagerarbeiter, Wilhelmine als
Straßenbahnschaffnerin. Schon 1938 wurden sie 18- und 24-jähig vor das
Erbgesundheitsgericht zitiert, das sie nach dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" als "schwachsinnig" und "schizophren" einstufte.
Das Erbgesundheitsgericht entschied, dass sie zwangssterilisiert werden sollten.
Erst nachdem sie beide gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht waren,
durften sie heiraten.
Im September 1943 wurde Willi Hartnagel von seinem ehemaligen Arbeitgeber Weickum,
Ratsherr und Ortsgruppenleiter der NSDAP (Sandhofen) mit einem florierenden
Wein- und Spirituosen Handel, angezeigt: Willi Hartnagel habe 6 Flaschen Wein
aus dem zerbombten Weinlager entwendet. Ein solches Vergehen,
- heute würde man sagen: ein Baga-telldelikt - wurde in der NS-Zeit mit
der Todesstrafe belegt, wenn es unter "Ausnutzung der Verdunkelung"
oder in Kriegsruinen verübt wurde.
Vor dem Sondergericht wurde den jungen Eheleuten Hartnagel, die beide nicht
vorbestraft waren, nun ein Prozess gemacht, in dem sie keinerlei Möglichkeit
der Verteidigung hatten.
Die Richter befanden, dass Willi Hartnagel die Straftat "infolge
seiner psychopathischen Haltlosigkeit und moralischen Minderwertigkeit" ausgeübt habe.
Unzurechnungsfähigkeit liege nicht vor. Das Gericht verurteilte ihn als
"Volksschädling" zum Tode. Am 2.3.1944 wurde er in Stuttgart hingerichtet.
Seine Frau Wilhelmine wurde zu vier Jahren Zuchthaus wegen "Beihilfe" verurteilt.
Sie musste diese Strafe noch bis Ende 1946 absitzen.
Diese Nazi-Urteile wurde erst 1998 als NS-Unrecht aufgehoben.
Im Westflügel des Schlosses und im heutigen Amtsgericht haben von 1933-1945
nationalsozialistische Richter und Staatsanwälte zahllose Prozesse geführt
und mit ihren Un-rechts- und Terrorurteilen Angst und Schrecken verbreitet
Allein vor dem Mannheimer Sondergericht sind ca. 3000 Menschen angeklagt und
verurteilt worden, darunter 84 zum Tode. Keiner der Richter wurde dafür jemals
zur Rechenschaft gezogen. Die meisten wirkten in den ersten Jahrzehnten
der Bundesrepublik wieder an Gerichten und anderen Justizbehörden.

Gunter Demnig verlegt die Stolpersteine in F4,6 in Mannheim
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