|
|
Projekte
"Arisierung"
NS-Justiz
Pogromnacht
NS-Euthanasie
| |
Rede des Arbeitskreises Justiz bei der Enthüllung des Mahnmals am 12.09.02
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte mit einem Zitat aus einem Urteil des Mannheimer Landgerichts beginnen.
Es erging 1983 gegen den Redakteur einer lokalen Alternativzeitung wegen
Verunglimpfung der BRD:
"Er (der Angeklagte ) hat im wesentlichen behauptet,
alle Nazi-Richter seien nach 1945 im Justizdienst belassen worden und sogar u.a.
zum Oberstaatsanwalt und Bundesrichter befördert worden. ...." Und weiter heißt
es in jenem Urteil:
"Jeder Bürger,... der gewillt und auch in der Lage ist, sich im Alltag nicht mit
ideologisch verblendeten Augen umzuschauen,...
weiß heut zutage,... daß die BRD und ihre verfassungsmäßigen Organe einschließlich
der Justiz ... keinerlei Gemeinsamkeiten mit dem NS-Regime haben, und daß diese
angeblichen Gemeinsamkeiten, ...nur von kommunistenfreundlichen Linken immer wieder
ausgestreut werden, in der Absicht, die BRD zu beschimpfen."
Der Bestrafte ist Mitglied im Arbeitskreises Justiz. Dieser bildetete sich
allerdings erst später, vor ziemlich genau acht Jahren.
Damals standen tagtäglich Demonstranten als Mahnwache vor dem Landgericht in
Mannheim. Das skandalöse Urteil im Fall des notorischen Auschwitzleugners Deckert
hatte weltweite Empörung hervorgerufen. Neun Monate harter Auseinandersetzungen
und
eines einzigartigen Schöffenstreikes hat es bedurft, bis die fortgesetzten
Sympathieerklärungen des Richters Orlet für den damaligen NPD-Vorsitzenden
verstummten. Orlet ist mit seiner beschleunigten Pensionierung einer
Richteranklage zuvorgekommen.
Die vielfältigen Protestaktionen und eine große Auschwitz-Gedenkveranstaltung
haben jedoch die örtliche NS-Justiz und ihr Verdrängen und Leugnen in die Diskussion
gebracht.
Bekannt waren in Mannheim eigentlich nur die Urteile des Volksgerichthofs
gegen die Männer und Frauen des politischen
Arbeiterwiderstandes. Vom NS-Sondergericht - soweit es überhaupt erwähnt wurde -
hieß es, daß dort die "allgemeine Schwerkriminalität" abgeurteilt worden sei.
Seit Herbst 1995 forschten einige Mitglieder des Arbeitskreises, dem
bezeichnenderweise keine Juristen oder Historiker angehören, in ihrer Freizeit
am Karlsruher Generallandesarchiv.
Dort liegen alle Akten der über 3000 Prozesse des Sondergerichts Mannheim.
Wir haben uns auf die Erforschung der Todesurteile konzentriert, weil wir wissen
wollten, wer die angeblich "Schwerverbrecher" tatsächlich waren.
Die meisten der über 80 zum Tode verurteilten waren Leute aus einfachen
Verhältnissen. Junge Männer, Mütter kleiner Kinder, ein älteres Ehepaar,
Familienväter. Viele waren selbst ausgebombt, obdachlos, Gelegenheitsarbeiter.
Manche waren bereits als "schwachsinnig" oder als "Zigeuner" abgestempelt und
erfaßt. Auch Ausländer, sog. "Fremdarbeiter", waren unter ihnen.
Und ihre Taten? Der eine hat ein paar Wurstdosen oder Kleidung aus einem zerstörten
Keller mitgenommen, die andere ein Radio aus Ruinen, ein vermeintlich herrenloses
Möbelstück im Hof. Oder sie hat mit gefälschten Brotmarken eingekauft. Über die
Hälfte der Betroffenen haben solche - heute würde man sagen: Bagatelldelikte
begangen - zum eigenen unmittelbaren Verbrauch.
Das hatte damals ihre Aburteilung und Hinrichtung zur Folge: als "Volkschädling"
und "Plünderer" oder - wenn schon vorbestraft - als "Gewohnheitsverbrecher".
Die anderen Verurteilten haben größeren Betrug, Unterschlagungen oder Gewalttaten
begangen, die auch heute noch bestraft würden. Doch auch sie sind Opfer der
NS-Justiz. Auch sie waren dem politischen Ziel der Nazis unterworfen, die
"Volksgemeinschaft zu reinigen" - wie es damals hieß - und die Herrschaft
an der "inneren Front" aufrecht zu erhalten.
Als "Panzertruppe der Rechtspflege" hat Freisler die Sondergerichte selbst
bezeichnet. Mit einer Flut von Gesetzen und Verordnungen gelang es dem NS-Staat,
sich innerhalb von wenigen Monaten ein reibungslos funktionierendes Justizsystem
zu schaffen. Auch rückwirkende Anwendung von Gesetzen war üblich, Bestrafung
ohne Gesetz nach "gesundem Volksempfinden". Die Angeklagten hatten kaum eine
Chance zu Verteidigung, das Urteil des Sondergerichts war sofort rechtskräftig.
Richter und Staatsanwälte dienten dem System mit Eifer,
persönlichem Engangement und juristischer Kompetenz.
Selbst unter Kriegsbedingungen - das Gericht in Mannheim war ausgebombt -
gab es keine Nachlässigkeit, seitenlange Berichte und x-fache Abschriften
belegen das.
Die Akten offenbarten deutsche Gründlichkeit und Vernichtungswillen:
gehässige Schmierzettel der Denunzianten, menschenverachtende Diktion
der Anklageschriften, vernichtende medizinische Gutachten und Urteile
sowie akribisch verfaßte Hinrichtungsprotokolle. Sogar die Fahrtkostenabrechnung
des Scharfrichters und die Rechnung der Mannheimer Stadtreklame für das
Aufhängen der roten Hinrichtungs-Plakate wurden in den Akten abgelegt.
Das Durcharbeiten der Dokumente war bedrückend: Wir haben in den Akten auch
Abschiedsbriefe aus den Todeszellen gefunden. Wir haben Originale gefunden,
die abgeheftet wurden, statt sie an Angehörige weiterzugeben. Wir haben
Gnadengesuche von Verwandten und Freunden gesehen, die kein Gehör fanden.
Auch nach dem Ende der Naziherrschaft wurden die Akten des Sondergerichts
weitergeführt. Selbst nach dem Krieg noch mußten Mitangeklagte ihre Haft-
und Geldstrafen absitzen und abbezahlen. Hinterbliebene mußten nach 1945
noch Strafen und sogar die Kosten für die Hinrichtung zahlen. In einem
Fall bis in die 60er Jahre.
Keiner der beteiligten Juristen ist je strafrechtlich belangt worden.
Nur vor den Spruchkammern mußten sie sich rechtfertigen.
Diese Entnazifizierungs-Akten sind inzwischen zugänglich.
Es ist unglaublich, mit welchen juristischen Winkelzügen und billigen Tricks
sich die Juristen gegenseitig rein wuschen, sich zu "Mitläufern" erklärten.
In notdürftig umformulierter NS-Diktion bekräftigten sie ihre Terrorurteile.
Oder sie verschwiegen ihre Mitarbeit am Sondergericht schlichtweg.
Die meisten NS-Juristen haben ihre Karriere nach 1945 fortgesetzt oder bezogen
ihre Pension. Viele hatten bis weit in die 70er Jahre hinein maßgeblichen Einfluss
auf die Justiz und Verwaltung von Mannheim und Umgebung. Albert Woll als
Generalstaatsanwalt, Friedrich Mattern als Richter am Bundes-Gerichtshof oder
Werner Munzinger als Regierungspräsident. Andere - inzwischen darf man sie
so nennen - "furchtbaren Juristen" konnten an den Hochschulen ihre
Nachfolgegeneration ausbilden.
Daß sie ihre Opfer jahrzehntelang weiter als "Täter" definiert haben, als
gemeine Kriminelle, deren Bestrafung im Krieg "hart aber gerecht" gewesen sei,
ist Ausdruck davon, wie nachhaltig die NS-Juristen ihren Terrorurteilen den
Anstrich des Legalen und des "Richtigen" gegeben haben. Es geschah vor aller
Augen - nach "gesundem Volksempfinden".
Wähend sich die meisten Nachkriegsbürger als Verführte und
Opfer der Nazis darstellten, lebten die von den Blutrichtern Verurteilten und
deren Angehörige noch Jahrzehnte lang in Scham und Demütigung. Sie wurden nie
als Opfer anerkannt.
Erst im Mai 1998 hat der deutsche Bundestag sich endlich dazu durchgerungen,
auch die strafrechtlichen Entscheidungen der Sondergerichte als politische
Urteile anzuerkennen. Sie dienten der "Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des
nationalsozialistischen Unrechtsregimes und verstoßen gegen die elementaren
Gedanken der Gerechtigkeit". Die meisten Urteile wurden damit pauschal aufgehoben.
Das Anliegen des Arbeitskreises Justiz ist es, die Opfer der NS-Justiz noch einmal
zu Wort kommen zu lassen. Wir wollen sie persönlich, moralisch und öffentlich
rehabilitieren. Die Schreibtischtäter in der Justiz vor Ort sollen nicht weiter
verschwiegen werden.
Wir haben unsere Recherchen in Veranstaltungsreihen vorgestellt und zusammen mit
der Regisseurin Eva Martin-Schneider ein
Dokumentarstück geschrieben. Es wird im Anschluß noch einmal aufgeführt. Seit
1995 forderten wir ein Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz in Mannheim -
gegen vielfältigen Widerstand und beharrliches Ignorieren von Seiten der
Mannheimer Justiz und der juristischen Fakultät der Universität.
Gleichzeitig fanden wir zahlreiche Unterstützung von engagierten Personen,
von Parteien, Institutionen und Opferverbänden. Viele von Ihnen sind heute
anwesend. Ihre Briefe, Hinweise und
Beratungen, Ihr Weitergeben von Erfahrungen und Ihr Interesse waren uns eine
große Unterstützung. Sie waren immer wieder
Ermutigung auf dem langen Weg zu diesem Ziel. Dafür danken wir.
Ohne Ihren Beistand und politischen Druck wären wir heute nicht hier.
Für uns damals überraschend, erklärte im September 1999 der
Präsident des Oberlandesgerichtes Karlsruhe das Mahnmal zu
einem Anliegen der Justiz selbst. Die sehr ernsthaften inhaltlichen
Auseinandersetzungen um den Text, um den Standort und die
Gestaltung des Mahnmals entwicklelten sich zu einer sehr fruchtbaren
Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Dr. Münchbach
und Herr Lotz und mit Ihnen, Herr Professor Schwarz, waren für uns als
Arbeitkreis eine sehr positive Erfahrung, die wir zu schätzen wissen, und
die wir nicht für selbstverständlich halten.
Jetzt wird das Mahnmal der Öffentlichkeit übergeben. Unseres Wissens gibt
es in der Bundesrepublik bisher keine Gedenktafel, die im Text die Rolle
der NS-Täter in der Justiz und die Nachkriegsgeschichte in dieser Deutlichkeit
benennt. Worte, die vor 20 Jahren noch als Verunglimpfung der BRD durch
"kommunistisch verblendete Ideologen" bestraft wurden.
Es hat acht Jahre gedauert, und wir haben das Gefühl,
unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Im Verhältnis zu
den fast 60 Jahren Vergessen, Verdrängen und Leugnen ist das dann doch schnell
gegangen.
zurück zur Seite "NS-Justiz"
zurück zur Startseite
| |
Vorstellung
Veranstaltungen
empfohlene Links
Kontakt/Impressum |