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Uraufführung der szenischen Lesung am 14. Juli 2008.
"Die Unfruchtbarmacher"
Zwangssterilisierungen im Nationalsozialismus in Mannheim.
Einleitung in Auszügen
Dass wir die Uraufführung heute und im Fachbereich Gesundheit durchführen können, hat für uns eine besondere Bedeutung.
Heute, genau vor 75 Jahren, hat die nationalsozialistische Reichsregierung ihr erstes Rassegesetz erlassen:
das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses".
Es waren die Gesundheitsämter, zu deren Kernaufgabe in der NS-Zeit die Erb- und Rassenpflege gehörte.
Deshalb danken wir dem Fachbereich Gesundheit in Mannheim, namentlich Frau
Dr. Engler-Thümmel und Frau Cussnick für die Unterstützung unseres Anliegens.
Unser Wunsch ist es nämlich, für dieses Thema eine möglichst große Öffentlichkeit
sensibel zu machen, insbesondere in den Behörden und Einrichtungen, die damals direkt oder mittelbar
an den Zwangssterilisationen beteiligt waren. Wir möchten sie dabei auch zu eigener Erinnerungsarbeit anregen
…
Ist die Eugenik denn heute, 75 Jahre danach, überwunden?
Wir meinen nein. Juristen und Politiker haben das Wort "Eugenik" lange gemieden,
die Ziele der Eugenik haben sie jedoch nicht wirklich fallen lassen.
Es war kürzlich ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht, das sich nicht scheute,
beim Urteil zum Geschwister-Inzest eugenische Gesichtspunkte ganz offen in Betracht zu ziehen.
An sieben Stellen wurde in der Urteilsbegründung die Eugenik als Argument für die Strafbarkeit
ausdrücklich positiv ausgeführt mit folgender Diktion:
"Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten",
"eugenische Gesichtspunkte",
"erbbiologischen Bedenken" und
"Schutz der Volksgesundheit".
Schließlich bedauert das Bundesverfassungsgericht den historischen Missbrauch der Eugenik:
"Die ergänzende Heranziehung der Eugenik zur Rechtfertigung der Strafbarkeit des Inzests ist nicht
deshalb ausgeschlossen, weil sie historisch für die Entrechtung von Menschen mit Erbkrankheiten
und Behinderungen missbraucht worden ist."
Die "Eugenik" ist im Nationalsozialismus nicht missbraucht worden, im Gegenteil, sie ist konsequent angewendet worden.
Eugenik ist rassistisch, sie selektiert in erwünscht und unerwünscht, Eugenik grenzt aus in lebenswert und lebensunwert, sie betrifft Menschen existenziell.
Das wollen wir nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Den vollständigen Text kann man hier herunterladen.
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Nachforschungen zum Erbgesundheitsgericht in Mannheim
Einige Mitglieder des Arbeitskreises Justiz suchen nach den Spuren, die die
nationalsozialistische Euthanasie in Mannheim hinterlassen hat.
Es existieren Hunderte von Akten des Mannheimer Erbgesundheitsgerichts, die noch
nicht erforscht sind.
Wir wissen fast nichts über das Schicksal der zwangssterilisierten Menschen,
über ihren weiteren Lebensweg. Ebenso wissen wir nur wenig über die Kinder,
Frauen und Männer aus Mannheim, die der Euthanasie zum Opfer gefallen sind.
Soweit uns bekannt ist, hat es in Mannheim selbst keine Psychiatrie oder
Einrichtung für seelisch und geistig Behinderte gegeben. Sie wurden in Anstalten
außerhalb Mannheims gebracht, u.a. nach Wiesloch und nach Mosbach, durch Verwandte
oder durch Einweisung von Ärzten und durch die Fürsorge.
Einige Mitglieder des AK-Justiz Mannheim sichten derzeit die ca. 1000 unerforschten
Akten des Mannheimer Erbgesundheitsgerichtes im Generallandesarchiv in Karlsruhe.
Die Erbgesundheitsgerichte wurden 1934 eingerichtet, um die in dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom Juli 1933 festgeschriebene menschenverachtende Rassenideologie umzusetzen.
Mit diesem Gesetz, das die Zwangssterilisation wegen z.B. "angeborenem Schwachsinn",
"Schizophrenie", "erblicher Blindheit", "erblicher Taubheit", "erblicher Fallsucht"
oder "schwerer körperlicher Missbildung" vorsah, wurden ca. 350 000 Menschen
ausgegrenzt, verstümmelt und als "lebensunwert" stigmatisiert.
Dieses Gesetz wurde nach 1945 nicht aufgehoben, sondern 1974 lediglich außer Kraft
gesetzt. Dadurch ist es rechtlich noch existent solange, bis es vom Bundestag
aufgehoben wird.
Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V.
wendet sich seit Januar 2005 mit einem Appell an den Deutschen Bundestag,
damit das Gesetz endlich aufgehoben und seine Nichtigkeit festgestellt wird.
Wir vom AK Justiz Mannheim unterstützen diesen Appell.
Kontakt:
Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V.
Schorenstraße 12
D 32756 Detmold
BEZ.DT@t-online.de
Um sich einen ersten Eindruck über diesen Teil der regionalen Geschichte zu
verschaffen, hat der AKJM am 24.04.03 Dr. Hans Werner Scheuing zu einem
Vortrag eingeladen. Dr. Scheuing hat die Geschichte der Mosbacher Johannes-Anstalt
in der NS-Zeit untersucht und ist Autor des Buches "Die Geschichte der
Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher
Hof und ihrer Bewohner 1933-1945" .
Die Veranstaltung wurde zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit,
und der Mannheimer Abendakademie organisiert und hatte den Titel:
"Als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden" Über das Leben von
Mannheimern mit Behinderung in der NS-Zeit.
Sie fand im Rahmen der Aktionen gegen den angekündigten NPD-Aufmarsch zum 1. Mai statt.
Die Veranstaltung war sehr gut besucht und schilderte eindringlich einzelne
Schicksale der Opfer der NS-Euthanasie.
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