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Dokumentarspiel:
Todesurteile des NS-Sondergerichts
Zusammen mit der Regisseurin Eva Martin-Schneider stellte der Arbeitskreis Justiz
ein bewegendes Dokumentarstück aus Prozess-Akten des NS-Sondergerichts und den
Spruchkammerverfahren der beteiligten Juristen zusammen.
Es wurde im November 1998 im Westflügel des Schlosses, in der juristischen Fakultät
uraufgeführt und noch weitere sechs mal in der Region gespielt.
Zum letzten Mal wurde es am 12.09.2002 bei der Einweihung des Mahnmals für die
Opfer der NS-Justiz im Großen Gerichtssaal des Landgerichts Mannheim aufgeführt.
"Im Namen des gesunden Volksempfindens"
Todesurteile des Sondergerichts Mannheim
Die Geschichte, die dem Theaterstück zugrunde liegt.
Die heutige Lupinenstraße im Mannheimer Stadtteil Neckarstadt war schon in der
Zeit des Nationalsozialismus eine Bordellgasse. Sie hieß damals Gutemannstraße
und das Geschäft ging auch während des Krieges noch gut.
Bei dem Bombenangriff auf Mannheim Mitte April 1943 wird die Gutemannstraße
schwer getroffen. In Mitleidenschaft gezogen ist Nr. 14, in der Rosa E. ein
Bordell gepachtet hat. Sie wohnt dort zusammen mit Margarethe S., weitere fünf
Frauen arbeiten in dem Haus. Rosa und Margarethe sind durch ihre Männer ins
Milieu geraten und nach geschiedener Ehe gezwungen, den Unterhalt für sich und
ihre jeweils zweijährigen Söhne durch Prostitution zu verdienen.
Total in Trümmern liegt das Nachbarhaus Nr.12, ebenfalls ein Bordell. Es wird
im Auftrag des Besitzers durch zwei Helfer so weit es geht ausgeräumt. Aus dem
brennenden Keller schleppen die Männer körbeweise Weinflaschen. Als die
Einsturzgefahr zu groß wird, stellen sie die Arbeiten ein. Einige Flaschen
geben sie an eine Gruppe von Prostituierten der Nachbarschaft heraus und
genehmigen sich dann alle zusammen einige Gläser. Rosa feiert schließlich
ihren 30. Geburtstag.
Tags darauf gehen Rosa und Margarethe in ihren eigenen Keller, von dem aus sie
in den teilweise eingestürzten Nachbarkeller gelangen, wo zwischen der Glut noch
einige Flaschen, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände liegen. Sie bergen diese
Sachen und bringen sie in die Küche, die für alle Frauen und Gäste offen
zugänglich ist. Sie sind ohne jedes Schuldbewusstsein, dass dies als Diebstahl
oder gar als "Plünderung" angesehen werden könnte. Die 10 Flaschen Wein, die
Gemüsedosen, Zwiebeln, das Öl und die zwei Großpackungen Präservative sind
schnell verbraucht.
Auch den ausgebombten Bordellbesitzer, der jetzt drei Häuser weiter wohnt, kümmert
es zunächst nicht. Es ist nicht ganz klar, wer oder welche Umstände ihn dazu bewogen,
über drei Monate später einen Denunziationsbrief an die Staatsanwaltschaft zu
schreiben: "Es ist wohl bitter und hart genug, wenn man bei einem solchen
Unglück Hab und Gut, seine Sachwerte mit dem Haus im Wert von über 90.000 RM
verlieren muss, und wird von solchen Parasiten auch noch um das Letzte
möchte man sagen beraubt." Er führt eine Liste von lächerlichen Kleinigkeiten
auf, darunter sogar alte Bettvorleger zum Abdecken der Waren.
Aufgrund der Anzeige werden die beiden Frauen am 7. August festgenommen. Zunächst
bestreiten sie alle Vorwürfe, aber einige der Besitztümer des Nachbars, z.B. eine
Gummischürze, sind ganz offensichtlich bei Rosa E. gefunden worden. Sie gibt
nach wiederholten Verhören zu: "Die Präservative wurden inzwischen verbraucht
und ich habe diese an die Mädchen unentgeltlich abgegeben". Die Kriminalpolizei
arbeitet mit ständigen Gegenüberstellungen von Aussagen aller möglicher
Mitkonsumenten, Dirnen und Freiern. Bis hin nach Straßburg wird ermittelt.
Auch die beiden Männer beschuldigt man der "Beihilfe zur Plünderung" und
der "Hehlerei". Ein Rechtsanwalt ist nicht eingeschaltet. Auf 200 Seiten
Vernehmungsprotokolle ist die Ermittlungsakte nach vier Wochen angeschwollen.
Der Prozeß
Am 1.10.43 schreibt Rosa E. an den Staatsanwalt: "Befinde mich seit 2 Monaten hier
in Einzelhaft. Möchte hiermit höflichst anfragen, ob ich einen Besuch empfangen
darf". Sie darf nicht. Denn auf Frauen aus dem Gewerbe ist der NS-Staat nicht
gut zu sprechen. Und außerdem soll an den Beiden ein Exempel statuiert werden.
Nach den verheerenden Luftangriffen im August und September droht nämlich auch
die innere Front zusammenzubrechen. Über 80 000 Menschen sind obdachlos. In
Mannheim organisiert die NSDAP Durchhaltekundgebungen. Der Staat muss beweisen,
dass er alles noch fest im Griff hat, besonders auch den inneren "Feind".
Dazu lässt er die "Panzertruppe der Rechtspflege" aufgefahren: das Sondergericht,
ein Terrorinstrument der NS-Justiz, das allen dort Angeklagten den buchstäblich
"kurzen Prozess" macht. Seine Urteile werden sofort rechtskräftig, es gibt
keine weitere Instanz. Sogenannte "Volksschädlinge" sollen aus der deutschen
"Volksgemeinschaft ausgemerzt" werden, zur Abschreckung und weil es das
"gesunde Volksempfinden gebietet".
Anfang November 1943 erhebt Staatsanwalt Hermann Schmitz die Anklage vor dem
Sondergericht. Erst jetzt werden Pflichtverteidiger bestellt, die Rechtsanwälte
Groß und Dr. Zoepffel. Die Hauptverhandlung findet am 15.11.43 im Schloss,
Schöffensaal 2 des Landgerichts (heute vom Amtsgericht genutzt) statt. Unter
Vorsitz von Dr. Hermann Spiegel, mit den Beisitzern Dr. Mohr und Kurt Bothe
dauert die Verhandlung zwei Stunden. Die zuvor beschuldigten Männer werden
jetzt als Zeugen der Anklage benannt, das Verfahren gegen sie wurde mangels
Beweisen eingestellt. Der eine habe "wegen eines Augenleidens" nicht sehen
können, wer etwas genommen hat, der andere sei von den Frauen bedrängt worden.
Doch das Urteil steht längst fest: Wegen "Plünderung" nach §1 der
Volksschädlingsverordnung werden Rosa und Margarethe zum Tode verurteilt,
exakt wegen "2 Groß Präservative, 2 Schürzen, 1 Fl. Maschinenöl. 2 Kanister
Leinöl. 6-8 Pfd. Zwiebeln, 2 Dosen Gurken, 15 Dosen Gemüse, 10 Bündel Holz,
10-15 Flaschen Wein".
Nichts lassen die Richter zur Entlastung der beiden Frauen gelten. Nicht die
Tatsache, dass sie beide nicht vorbestraft sind, dass sie selbst fliegergeschädigt
waren, und dass sie beide ihre Kleinkinder allein versorgen. Gehässig rechnen
die Richter den Frauen sogar den Wert des "fremden Guts" vor: "Wenn die E.
weiter vortragen lässt, sie habe keinen Eigennutz gehabt, weil sie die
Präservative verschenkt und von den anderen Sachen auch nichts gehabt
habe, so ist auch das nicht richtig. Sie hatte mindestens vorübergehend
den Besitz der Sachen. Auch die S. hatte einen Vorteil von der Tat, denn
sie hat mindestens von dem Wein mitgetrunken. Es handelt sich auch nicht
um geringe Mengen von unbedeutendem Wert wie die Angeklagten vortragen
ließen. Die Präservative haben nach ihren eigenen Angaben einen
Verkaufswert von 80 Pfg. 3 Stück, also hat die gestohlene Menge
einen Wert von rund 150,- RM..."
Die Richter, alle NSDAP-Mitglieder, begründen mit kategorischen Sätzen auf nur
acht Seiten die Todesurteile: "Wer sich in solcher Weise an Hab und Gut der
geschädigten Volksgenossen vergeht, stellt sich außerhalb der Volksgemeinschaft.
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber für Plünderung die Todesstrafe angedroht.
Nicht umsonst sind in Mannheim allenthalben Plakate angebracht mit der
Aufschrift "Plünderer werden mit dem Tode bestraft"."
Die Rechtsanwälte stellen Gnadengesuche. Im April sei die Schärfe des
Begriffs "Plünderung" noch gar nicht allgemein bekannt gewesen. Rosas
Schwester und Frauen aus der Gutemannstraße flehen im Namen der Kinder
um Gnade.
Doch erbarmungslos lehnt der Reichsjustizminister die Gesuche ab. Rosa
und Margarethe werden am 22. Dezember 1943 in Stuttgart um 5.12 Uhr mit dem
Fallbeil hingerichtet. Die Leichen werden der Anatomie Heidelberg zu
Forschungszwecken übergeben. Rosas Schwester kann sie nicht beerdigen,
sie erhält statt einer Urne nur die Kleider ihrer Schwester.
Ganz pietätvoll gibt sich dagegen Staatsanwalt Schmitz: "Im Hinblick auf
das bevorstehende Weihnachtsfest", schreibt er in einer Aktennotiz, "wurde
meinerseits vorgetragen, dass eine öffentliche Bekanntmachung durch
Maueranschlag - doppelt auffällig in den Trümmern der Stadt - wenig
wünschenswert sei und besser unterbliebe, mindestens aber bis nach dem
Fest zurückgestellt werden sollte."
Die Juristen nach 1945
Wenige Jahre später konnten die Herren Juristen ihr Fest wieder in aller
Beschaulichkeit feiern:
Staatsanwalt Hermann Schmitz, geb. 1896, als Vertreter der Anklage an 42
Todesurteilen beteiligt, blieb nach dem Krieg weiter Landgerichtsdirektor
in Mannheim und war als Vorstandsmitglied des evangelischen Diakonissenmutterhauses
aktiv.
Dr. Hermann Spiegel, geb. 1881, an 19 Todesurteil als Vorsitzender beteiligt,
gleichzeitig Direktor des Arbeitsgerichts, bezog seine Pension.
Dr. Hans Mohr, geb. 1895, an 12 Todesurteilen des Mannheimer Sondergerichts
beteiligt, blieb nach dem Krieg als Oberamtsrichter in Weinheim tätig.
Landgerichtsrat Kurt Bothe, geb. 1906, war an 24 Todesurteilen beteiligt.
Er ist nach dem Krieg nicht mehr als Richter tätig.
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